Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schäfer Verleihservice

Allgemeines:

Angebote erfolgen stets freibleibend und Preisänderungen sind vorbehalten.

Preisangaben gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Mieter ist verpflichtet, den Standort der Mietsache mitzuteilen. Vor einem Verbringen der Mietsachen an einem anderen Standort ist die Genehmigung des Eigentümers einzuholen.

Der Mieter ist generell nicht berechtigt, die Mietsache einem Dritten zu überlassen.

Wir unterliegen keiner VOB – wir sind Dienstleister – es gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen.

Die Mietzeit beginnt mit dem ersten Tag der Lieferung, nach Überlassung der Mietsache.

Der Mieter muss vor Anlieferung der Mietsache die Zauntrasse für die Montage der Mietsache entsprechend herrichten und insbesondere einen Untergrund schaffen, der das sichere setzen der Mietsache erlaubt. Z.B. auch bei Nägel, die müssen eingeschlagen werden und auch im Boden verankert  bleiben. Die Haftung liegt hier beim Auftraggeber.

Der Mieter hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Zauntrasse für LKW´s und Hänger befahrbar und die Montagestelle frei erreichbar ist. Für die Lieferung/Nachlieferungen/Abholung , Die Zufahrt für das Be – und Entladen muss gewährleistet sein, sonst können Kosten anfallen wie Strafzettel oder für weite Laufwege Regiestunden/pro Monteur/pro Stunde von 47 €.

Nimmt der Vermieter die Montage der Mietsache vor, geht die Haftung erst nach Montage auf den Mieter über. Andernfalls geht die Haftung mit der Lieferung der Mietsache auf den Mieter über.

Bei Anbringen eines Banners oder Sichtschutzes ohne die Aussteifung des Bauzaunes mit Sturmstangen wird keine Haftung für die Standsicherheit des Bauzaunes übernommen.

Für Fremdmaterial, eigene Banner, Werbung etc. übernimmt der Vermieter keine Haftung und das Anbringen von jeglichem “Fremdmaterial“ muss beim Eigentümer angemeldet und genehmigt werden.

Konditionen:

Die Miete wird wöchentlich/pro lfm berechnet und immer am Ende des Monats oder nach Abruf des Bauzaunes gestellt und ist sofort ohne Abzug fällig. Der Rechnungsbetrag ist brutto für netto, ohne Abzüge, zur Zahlung fällig!

Es gibt keine Grundvorhaltezeit, die Miete ist mit dem Tag der Erstlieferung fällig und wird Wochenweise abgerechnet.

Pflichten während der Mietzeit:

Der Mieter ist zur ständigen Kontrolle der Mietsache hinsichtlich Ihres ordnungsgemäßen Zustandes von dem Zeitpunkt des Aufbaus bis zum Abbau verpflichtet. Er gewährleistet, dass keine Gefahren von der Mietsache ausgehen.

Alle zum Unterhalt der Mietsache notwendigen Maßnahmen und Kosten werden von dem Mieter getragen.

Die für den ordnungsgemäßen Einsatz der Bauzäune/Verkehrsabsicherungssysteme etc. erforderlichen Anmeldungen, behördlichen Genehmigungen oder sonstigen Formalitäten sind vom Mieter aus dessen Kosten einzuholen.

Das Diebstahlsrisiko geht zu Lasten des Auftraggebers und wird in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Beschädigtes Material oder Fehlmengen werden ebenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Mietgegenstand sachgemäß zu pflegen.  Schaden oder Verlust sind unverzüglich zu melden. Der Bauzaun ist geschlossen zu halten. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Sturmschäden auch über Windstärke 8! Wir empfehlen eine Versicherung ab zuschließen.

Der Mieter verpflichtet sich bei Lieferung und Abholung des Materials selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter vor Ort zu sein um das Material/Lieferung auf Vollständigkeit/Richtigkeit/Schäden zu prüfen. Dies muss mit der Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt werden. Sollte das nicht möglich sein, erklärt sich der Auftraggeber mit den Angaben unserer Fahrer und den festgehaltenen Mengen einverstanden und die Rechnung wird nach den Angaben auf dem Lieferschein gestellt und muss in vollem Umfang beglichen werden (ohne Anschauungsmaterial).

Beendigung:

Der Vertrag endet mit der schriftlichen Abmeldung des Bauzaunes, was bis zu 10 Arbeitstage Vorlauf benötig. Die Miete endet in der Woche in der die Bauzäune abgeholt wurden. Abrechnung Wochenweise nicht Tageweise!

Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mehr als 14 Tage mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug gerät, gegen seine Mietpflichten verstößt oder von Vermögensverfall bedroht ist. Im Falle der Beendigung des Mietvertrages ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort auf Kosten des Mieters abzuholen. Der Mieter ist verpflichtet, etwaig betroffene Dritte von der Beendigung des Mietvertrages und er Möglichkeit des Vermieters zur Abholung der Mietsache unverzüglich zu unterreichen und etwaige Gefahrenstellen anderweitig abzusichern.

Der Mieter hat zu gewährleisten, dass die Abholungsstelle für die Demontage und den Abtransport der Mietsache frei zugänglich ist.

Kauf:

Sollte der Kunde die Mietsache kaufen, bleibt die Mietsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Bei einem Zugriff von Dritten hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.

Schäfer Verleihservice, Michael Schäfer,  Rudolf Diesel Ring 12, 82256 Fürstenfeldbruck, St.Nr.-117/266/10535 Ust-IdNr: DE194229794, Erfüllungsort: München, Gerichtsstand: Sitz der Fa Schäfer Verleihservice, für beide Parteien.